Honorar für
ursachenorientierte
Therapie
Jeder Mensch, jedes Problem, jede Ursache und jede Therapiesitzung und auch jeder Therapieverlauf ist einmalig. Zeit hingegen ist in jedem Einzelfall ein wichtiges Kriterium für eine ganzheitliche Behandlung. Eine erfolgreiche Therapie dauert, solange sie dauert. Oft abhängig von Schwere der Ursache und Dauer der Symptome sowie Fortschritt des Patienten. Für bestmögliche Behandlung stehen Ihnen folgende Therapieangebote zur Verfügung sowie individuelle Absprachen:
Behandlung | Sitzungen | Honorar |
---|---|---|
Vorgespräch | Telefonisches Vorgespräch | kostenlos |
Anamnese / Befunderhebung | ca. 60 Minuten | 85 € |
Hypnose | Je Sitzung | 285 € |
Rauchentwöhnung | 1 Sitzung. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen eine weitere Sitzung benötigen, ist diese kostenfrei. | 490 € |
- Behandlung
- Vorgespräch
- Sitzungen
- Telefonisches Vorgespräch
- Honorar
- kostenlos
- Behandlung
- Anamnese / Befunderhebung
- Sitzungen
- ca. 60 Minuten
- Honorar
- 85 €
- Behandlung
- Hypnose
- Sitzungen
- Je Sitzung
- Honorar
- 285 €
- Behandlung
- Rauchentwöhnung
- Sitzungen
- 1 Sitzung. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen eine weitere Sitzung benötigen, ist diese kostenfrei.
- Honorar
- 490 €
Behandlung | Sitzungen | Honorar |
---|---|---|
Vorgespräch | Telefonisches Vorgespräch | kostenlos |
Anamnese / Befunderhebung | ca. 60 Minuten | 85 € |
Hypnose | Je Stunde. | 88 € |
Darüber hinaus wird jede weitere halbe Stunde mit 40 € berechnet. |
- Behandlung
- Vorgespräch
- Sitzungen
- Telefonisches Vorgespräch
- Honorar
- kostenlos
- Behandlung
- Anamnese / Befunderhebung
- Sitzungen
- ca. 60 Minuten
- Honorar
- 85 €
- Behandlung
- Hypnose
- Sitzungen
- Je Stunde.
- Honorar
- 88 €
- Behandlung
- Sitzungen
- Darüber hinaus wird jede weitere halbe Stunde mit 40 € berechnet.
- Honorar
Behandlung | Sitzungen | Honorar |
---|---|---|
Vorgespräch | Telefonisches Vorgespräch | kostenlos |
Gruppenhypnose | pro Abend | 79 €/ Person |
- Behandlung
- Vorgespräch
- Sitzungen
- Telefonisches Vorgespräch
- Honorar
- kostenlos
- Behandlung
- Gruppenhypnose
- Sitzungen
- pro Abend
- Honorar
- 79 €/ Person
Behandlung | Sitzungen | Honorar |
---|---|---|
Ersttermin | 1 Sitzung bis 2 Stunden inklusive Anamnesegespräch | 160 € |
Folgetestungen | 1 Sitzung bis ca. 60 Minuten | 75 € |
Zwischentestung | 1 Sitzung bis ca. 30 Minuten | 40 € |
- Behandlung
- Ersttermin
- Sitzungen
- 1 Sitzung bis 2 Stunden inklusive Anamnesegespräch
- Honorar
- 160 €
- Behandlung
- Folgetestungen
- Sitzungen
- 1 Sitzung bis ca. 60 Minuten
- Honorar
- 75 €
- Behandlung
- Zwischentestung
- Sitzungen
- 1 Sitzung bis ca. 30 Minuten
- Honorar
- 40 €
Im Fachzentrum für ursachenorientierte Hypnose reservieren wir für jeden Termin die entsprechende Behandlungszeit. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zu 48 h vorher telefonisch oder per Mail abzusagen, damit wir den Termin einem anderen Klienten zur Verfügung stellen können. Bei späterer Absage oder bei Verstreichen des Termins ohne Absage bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir den Termin in voller Höhe in Rechnung stellen.
Zahlungsarten
Barzahlung im Anschluss an den Termin.
Zahlung auf Rechnung nach Absprache möglich.
Fragen zum Honorar
Ob Ihre Private Krankenversicherung die Kosten für eine Hypnosetherapie übernimmt, hängt davon ab, ob die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie in Ihrem speziellen Tarif enthalten sind. Falls Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder lesen in Ihrem Vertrag nach. Achten Sie darauf, dass Hypnose bzw. Hypnosetherapie nicht aus den Leistungen ausgeschlossen ist – dies gilt auch für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
Hinweis: die aktuelle Rechtsprechung sieht eine Gleichstellung von Vollheilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie vor (Urteil des AG Dortmund vom Juni 2011, 405 C 1913/11). Eine private Krankenversicherung darf also die Kostenübernahme nicht mit einer entsprechenden Begründung ablehnen. Jedoch ist das Urteil des AG Dortmund kein Grundsatzurteil.
Private Zusatzversicherungen bieten heute die meisten Krankenkassen an, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz um die Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie ergänzen können.
Was zu beachten ist:
- die Höhe der Kostenerstattung.
- keinen Leistungsausschluss für Hypnose bzw. Hypnosetherapie
Hinweis: Einige Kassen orientieren sich für das Angebot ihrer Leistungen am Hufelandverzeichnis. Hypnose oder Hypnosetherapie sind momentan dort nicht aufgeführt! (Stand: 01/2015).
Das Amtsgericht Dortmund hat in seinem Urteil vom Juni 2011 (Az.: 405 C 1913/11) entschieden, dass Vollheilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie bei der Erstattung von Kosten durch private Krankenkassen gleichgestellt behandelt werden müssen.
Aber dies ist bisher noch kein Grundsatzurteil. Daher gilt es, sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung entsprechend zu informieren.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel keine Kosten für Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie. Wir empfehlen trotzdem, bei der Versicherung nachzufragen, ob es Heilpraktikerleistungen gibt, die erstattungsfähig sind.
Gemäß der Beihilfeverordnung (BBhV) werden Beihilfeberechtigten die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie bis zum Höchstsatz erstattet und es gibt keinen generellen Leistungsausschluss für Hypnosetherapie.
Eine Einschränkung besteht bei psychosomatischen Störungen. Hier muss die Behandlung von einem Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden. Wir raten, zuvor eine konkrete Kostenübernahme zu erfragen.
Laut Urteil vom 12.01.2005 (Az: 3 K 2845/02 E) des Finanzgerichtes Münster können Kosten, die durch eine Heilbehandlung entstehen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für Aufwendungen, „die für die Konsultation von Ärzten und anderer zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen entstehen.“ (Zitat: Urteilsbegründung). Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine „gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung“ handelt (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994, 12 K 2566/91) und dass die Behandlungsmethode nicht wissenschaftlich umstritten ist. Am 27.03.2006 wurde Hypnosetherapie durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapiemethode bei psychischen Störungen anerkannt.
Erfahrung mit Hypnose / weiblich, 25 Jahre, Cuxhaven / Juli 2019
„Danke für Ihre Hilfe. Ich kann wieder zur Arbeit gehen und mein Leben genießen. Endlich keine Panikattacken mehr!“
Im Heidfeld 52
27478 Cuxhaven
Tel. (04723) 79 64 157
kontakt@hypnosezentrum-cux.de
www.hypnosezentrum-cux.de
Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung
Montag bis Freitag 9 - 18 Uhr
davon abweichend nach Absprache